Dauerparkantrag

Dauerparkantrag

Hier können Sie Online Ihren Dauerparkplatz buchen.

Dauerparkantrag zwischen dem Vermieter Garagenbetriebe Fahrland
Königstraße 18, 46397 Bocholt, Tel. (0 28 71) 18 18 05, Fax. (0 28 71) 18 36 96, Mobil (01 71) 8 10 53 81

für (bitte das Parkhaus und den gewünschten Tarif auswählen)

Meschede
  Parkhaus "Stiftscenter" >>>>>>>>
 
  Dauerparkerautomat >>>>> Ich habe meine Codekarte mit der Nummer , Schüssel, Mietvertrag über den Dauerparkerautomaten erhalten und akzeptiere hiermit die Bedingungen.

und dem Mieter

Anrede:
Ihre Firma:
Ihr Vorname
Ihr Name::
Ihre Strasse / Hausnr.:
PLZ / Ort:
Telefon-Nummer:
Handy:
EMail:
Sonstiges:
Autokennzeichen:
Bank:
Konto-Nr.:
BLZ:
  1. Alle Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für Codekarte bzw. Schlüssel wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von jeweils 25 € erhoben, die bei Übergabe fällig wird.
  3. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter der Rufnummer (01 71) 81 053 81 gerne zur Verfügung.
  4. Die Vermietung erfolgt gemäß den unten genannter Geschäftsbedingungen, die ausgehängte Hausordnung und Gebührentafel werden als Bestandteil des Vertrages anerkannt.
  5. Sie erhalten von uns eine Email, sobald Ihre Unterlagen (Codekarte, Schlüssel, Mietvertrag) für Sie in der entsprechenden Garage bereitliegen.
  6. Sie können diese Seite auch ausdrucken (Java Script) und uns an (0 28 71) 998 991 faxen.

Hiermit bestätige ich, dass ich die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe.

Ich willige ein, dass die Garagenbetriebe Fahrland meine (personenbezogenen) Daten ausschließlich für Abwicklung der Gargenvermietung speichert und nutzt.

Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihren Angaben!

ACHTUNG WIR VERMIETEN WIR BEWACHEN NICHT!

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Dauereinstellverträge:

1. Einstellen und Abholen der Fahrzeuge
1.1 Die Gebrauchsüberlassung am Einstellplatz darf der Mieter nur mit Genehmigung des Vermieters auf Dritte übertragen. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.
1.2 Der Mieter kann innerhalb der gewählten Tarifgruppe das Fahrzeug beliebig oft abholen und wieder einstellen.
1.3 Er kann das Parkhaus/die Garage mit der Codekarte/dem Schlüssel betreten und verlassen. Beim Verlassen hat er sich davon zu überzeugen, dass die Rollgitter und Tür wieder einwandfrei geschlossen sind. Die Beleuchtung schaltet automatisch ab.
1.4 Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
1.5 Es wird keine Haftung für eventuelle Beschädigungen bzw. Diebstähle, aus oder an Kraftfahrzeugen übernommen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, wir vermieten - wir bewachen nicht.
2 Mietzeit und Kündigung
2.1 Das Mietverhältnis kann – wenn es unbefristet vereinbart ist – unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Monats gekündigt werden.
2.2 Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist in der entsprechenden Garage (Parkwartbüro) zugegangen sein. Dort erhält der Mieter auf Verlangen eine Kündigungsbestätigung. In der entsprechenden Garage (Parkwartbüro) müssen auch die Codekarte und Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses abgegeben werden. Dort erhält der Mieter auf Verlangen eine Rücknahmebestätigung. Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, so gilt die von einem der Mieter oder gegenüber einem der Mieter ausgesprochene Kündigung auch für die anderen Mieter.
2.3 Die Kündigung kann auch per Handy – SMS ausgesprochen werden. Dazu senden Sie bitte eine SMS mit Angabe Ihrer Daten; Dauerparknummer, Name, Handy Nr. wenn Rufnummer unterdrückt, sowie den Namen der entsprechenden Garage an folgende Handy Nummer: 0171 81 053 81. Als Ihre Kündigungsbestätigung behalten Sie die SMS bitte 4 Wochen in Ihrem Handyspeicher. Dieser Service betrifft nur die Kündigungsabgabe, er befreit nicht von den weiteren Verpflichtungen aus § 2.2
2.4 Die Kündigung kann auch per EMail ausgesprochen werden. Dazu senden Sie bitte eine Email mit Angabe Ihrer Daten; Dauerparknummer, Name, Handy Nr., sowie den Namen der entsprechenden Garage an folgende Email hartmutfahrland@aol.com
Als Ihre Kündigungsbestätigung behalten Sie die Mail in Kopie bitte 4 Wochen in Ihrem Mailacount. Dieser Service betrifft nur die Kündigungsabgabe, er befreit nicht von den weiteren Verpflichtungen aus § 2.2
2.5 Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt ( z.B. Zahlungsrückstand, erhebliche Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter, vertragswidriger Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, Verstoß gegen behördliche Vorschriften usw. ) Ein Zahlungsrückstand in diesem Sinne liegt vor, wenn der Mieter mit mehr als einer Rate im Rückstand ist.
2.6 Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen, wenn er z. B. durch seinen Betriebsführungsvertrag (z.B. Vereinbarung mit der Stadt) dazu veranlasst wird, oder im Mietvertrag unrichtige Angaben gemacht wurden.
2.7 Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist haftet der Mieter für den dadurch entstandenen Mietausfall.
2.8 Die Kündigung wird erst dann Rechtswirksam, wenn der Mieter Codekarte und Schlüssel beim Parkwart zurückgegeben hat. Bis zur Rückgabe der vorgenannten Gegenstände ist der Mietpreis weiterhin zu entrichten.
3 Übergabe
3.1 Der Mieter erhält bei Abschluss des Mietvertrages eine Codekarte. Der Verlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
3.2 Der Mieter erhält bei Abschluß des Mietvertrages einen Schlüssel . Der Verlust ist dem Vermieter ebenso unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder Beschädigung wird auch hier eine Schutzgebühr von 25,00 € erhoben.
3.3 Eine eventuelle Mieterhöhung wird über einen Aushang in der Betriebsstätte bekanntgegeben.
3.4 Sollte bei Beendigung des Mietverhältnisses der Schlüssel nicht vorliegen, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € eingefordert werden.
4 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das am Standort des Parkhauses zuständige Gericht.
   
Sonderbedingungen für spezielle Garagen:
5.1 Die Burggarage in Mayen wird jedes Jahr während des Lukasmarktes geschlossen. Die Garage kann daher während des Lukasmarktes nicht genutzt werden. Die Schließzeit ist im Oktober und beträgt ca. 2 Wochen. Sie wird durch einen Aushang rechtzeitig angekündigt. Eine Haftung unsererseits, für nicht rechtzeitig herausgeholte Pkws, wird vorsorglich ausgeschlossen. Für den Monat Oktober wird eine Taggenaue Abrechnung erstellt und im nachhinein, Ende Oktober gebucht.
Für die Zeit des Lukasmarktes, in dem die Burggarage geschlossen ist, ruht der Burggaragen -Mietvertrag.

oben© Garagenbetriebe Fahrland, www.parken-nrw.de