Hier können Sie Online Ihren Dauerparkplatz buchen.
| 1. |
Einstellen und Abholen der Fahrzeuge |
| 1.1 |
Die Gebrauchsüberlassung am Einstellplatz darf der Mieter
nur mit Genehmigung des Vermieters auf Dritte übertragen. Die Genehmigung
kann jederzeit widerrufen werden. |
| 1.2 |
Der Mieter kann innerhalb der gewählten Tarifgruppe das
Fahrzeug beliebig oft abholen und wieder einstellen. |
| 1.3 |
Er kann das Parkhaus/die Garage mit der Codekarte/dem Schlüssel
betreten und verlassen. Beim Verlassen hat er sich davon zu überzeugen,
dass die Rollgitter und Tür wieder einwandfrei geschlossen sind. Die Beleuchtung
schaltet automatisch ab. |
| 1.4 |
Den Anordnungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. |
| 1.5 |
Es wird keine Haftung für eventuelle Beschädigungen bzw.
Diebstähle, aus oder an Kraftfahrzeugen übernommen. Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, wir vermieten - wir bewachen nicht. |
| 2 |
Mietzeit und Kündigung |
| 2.1 |
Das Mietverhältnis kann – wenn es unbefristet vereinbart
ist – unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des
Monats gekündigt werden. |
| 2.2 |
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner
spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist in der entsprechenden
Garage (Parkwartbüro) zugegangen sein. Dort erhält der Mieter auf Verlangen
eine Kündigungsbestätigung. In der entsprechenden Garage (Parkwartbüro)
müssen auch die Codekarte und Schlüssel nach Beendigung des Mietverhältnisses
abgegeben werden. Dort erhält der Mieter auf Verlangen eine Rücknahmebestätigung.
Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, so gilt die von einem der Mieter
oder gegenüber einem der Mieter ausgesprochene Kündigung auch für die
anderen Mieter. |
| 2.3 |
Die Kündigung kann auch per Handy – SMS ausgesprochen
werden. Dazu senden Sie bitte eine SMS mit Angabe Ihrer Daten; Dauerparknummer,
Name, Handy Nr. wenn Rufnummer unterdrückt, sowie den Namen der entsprechenden
Garage an folgende Handy Nummer: 0171 81 053 81. Als Ihre Kündigungsbestätigung
behalten Sie die SMS bitte 4 Wochen in Ihrem Handyspeicher. Dieser Service
betrifft nur die Kündigungsabgabe, er befreit nicht von den weiteren Verpflichtungen
aus § 2.2 |
| 2.4 |
Die Kündigung kann auch per EMail ausgesprochen werden.
Dazu senden Sie bitte eine Email mit Angabe Ihrer Daten; Dauerparknummer,
Name, Handy Nr., sowie den Namen der entsprechenden Garage an folgende
Email hartmutfahrland@aol.com
Als Ihre Kündigungsbestätigung behalten Sie die Mail in Kopie bitte 4
Wochen in Ihrem Mailacount. Dieser Service betrifft nur die Kündigungsabgabe,
er befreit nicht von den weiteren Verpflichtungen aus § 2.2 |
| 2.5 |
Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund mit
sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn
der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt ( z.B. Zahlungsrückstand,
erhebliche Belästigung des Vermieters oder anderer Mieter, vertragswidriger
Gebrauch, unbefugte Überlassung an Dritte, Verstoß gegen behördliche Vorschriften
usw. ) Ein Zahlungsrückstand in diesem Sinne liegt vor, wenn der Mieter
mit mehr als einer Rate im Rückstand ist. |
| 2.6 |
Der Vermieter behält sich vor, den Mietvertrag ohne Angabe
von Gründen zu kündigen, wenn er z. B. durch seinen Betriebsführungsvertrag
(z.B. Vereinbarung mit der Stadt) dazu veranlasst wird, oder im Mietvertrag
unrichtige Angaben gemacht wurden. |
| 2.7 |
Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist haftet der Mieter für den dadurch entstandenen Mietausfall. |
| 2.8 |
Die Kündigung wird erst dann Rechtswirksam, wenn der Mieter
Codekarte und Schlüssel beim Parkwart zurückgegeben hat. Bis zur Rückgabe
der vorgenannten Gegenstände ist der Mietpreis weiterhin zu entrichten. |
| 3 |
Übergabe |
| 3.1 |
Der Mieter erhält bei Abschluss des Mietvertrages eine Codekarte.
Der Verlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust oder
Beschädigung wird eine Schutzgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
|
| 3.2 |
Der Mieter erhält bei Abschluß des Mietvertrages einen Schlüssel
. Der Verlust ist dem Vermieter ebenso unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust
oder Beschädigung wird auch hier eine Schutzgebühr von 25,00 € erhoben. |
| 3.3 |
Eine eventuelle Mieterhöhung wird über einen Aushang in
der Betriebsstätte bekanntgegeben. |
| 3.4 |
Sollte bei Beendigung des Mietverhältnisses der Schlüssel
nicht vorliegen, kann eine Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € eingefordert
werden. |
| 4 |
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist das am Standort
des Parkhauses zuständige Gericht. |
| |
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| Sonderbedingungen für spezielle Garagen: |
| 5.1 |
Die Burggarage in Mayen wird jedes Jahr während des
Lukasmarktes geschlossen. Die Garage kann daher während des Lukasmarktes
nicht genutzt werden. Die Schließzeit ist im Oktober und beträgt ca. 2
Wochen. Sie wird durch einen Aushang rechtzeitig angekündigt. Eine Haftung
unsererseits, für nicht rechtzeitig herausgeholte Pkws, wird vorsorglich
ausgeschlossen. Für den Monat Oktober wird eine Taggenaue Abrechnung erstellt
und im nachhinein, Ende Oktober gebucht.
Für die Zeit des Lukasmarktes, in dem die Burggarage geschlossen ist,
ruht der Burggaragen -Mietvertrag. |